Der Judenrat verfügte, am Sabbat und an allen hohen jüdischen Feiertagen hätten sämtliche Betriebe und „Arbeitsanstalten“ geschlossen zu bleiben. Laut einer Verfügung des Generalgouvernements gelte diese Regelung auch für christliche Feiertage. Diese Anordnung zeigt, dass der Judenrat zwar den deutschen Behörden unterstellt war, ein gewisses Maß an religiöser Autonomie im Ghetto aber dennoch möglich war.
Mit freundlicher Genehmigung des Jewish Historical Institute, Warschau