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Am 1. September fiel die deutsche Wehrmacht in Polen ein und besiegte dessen Armee innerhalb von etwa drei Wochen. Am 17. September 1939, als die Polen noch versuchten den deutschen Überfall abzuwehren, fiel die Sowjetunion gemäß eines Geheimabkommen, das etwa einen Monat zuvor zwischen dem sowjetischen Außenminister Molotow und seinem deutschen Amtskollegen Ribbentrop geschlossen worden war, im Osten Polens ein. Als Folge dessen wurde Polen in drei Gebiete aufgeteilt:
- Die westlichen und nördlichen Gebiete des ehemaligen polnischen Staates, einschließlich seiner zweitgrößten Stadt Lodz, wurden vom Deutschen Reich annektiert;
- Eine Enklave im Zentrum Polens wurde zum „Generalgouvernement“ erklärt – als Gebiet unter deutscher Herrschaft, dessen politische Zukunft in der ersten Phase der Besatzung nicht festgelegt wurde. Etwa 1,8 Millionen Juden befanden sich nun in dem deutsch besetzten Gebiet Polens;
- Die östlichen Bezirke wurden der Sowjetunion und Litauen angefügt, womit mehr als eine Million polnischer Juden unter sowjetische Herrschaft kamen.
Unmittelbar nach Kriegsbeginn legten die Behörden des Nazi-Regimes und die deutsche Armee ihre Zurückhaltung ab, die sie sich in Friedenszeiten auferlegt hatten- unter Umständen, die eine Rücksichtnahme auf die öffentliche Meinung und politische Erwägungen erfordert hatten- und gingen mit einer noch viel größeren Radikalität vor als in Deutschland selbst. Sie zögerten nicht, das polnische Volk zu terrorisieren, sperrten seine Führungspersönlichkeiten und intellektuellen Eliten ein, ermordeten sie und betrachteten die Polen insgesamt als „Holzfäller und Wasserträger“, als Diener der „Herrenrasse“.
Die Politik gegenüber den Juden und die Wege zur Lösung der „Judenfrage“ wurden als Teil des Versuches dargestellt, den Schaden, den die Juden dem deutschen Volk und dem Reich angeblich zufügten, zu unterbinden. Dazu wurden der Polizei und der SS die alleinige Autorität zur Behandlung der Juden übertragen. Im September 1939 verfasste Reinhard Heydrich, Leiter des Reichssicherheitshauptamts in der SS, den „Schnellbrief“, der die Vorschriften und die Haltung gegenüber den Juden in den Gebieten des besetzten Polens bestimmte. In dieser Anweisung wurde festgelegt, dass Juden, die in kleineren Städten und Dörfern wohnten, in Ghettos konzentriert werden sollen. Weiter wurde verordnet, „Judenräte“ zu errichten, deren Aufgabe darin bestand, die Befehle der deutschen Behörden auszuführen.
Heydrich unterschied in seiner Anweisung zwischen einer Übergangsphase in der Lösung des „Judenproblems“ und dem „Endziel“, obwohl nicht angenommen werden sollte, dass schon in dieser frühen Phase eine „Endlösung“ mit dem Ziel des allumfassenden Mordes festgelegt und ein Vernichtunsplan ausgearbeitet worden war. Offensichtlich gab es zum erwähnten Zeitpunkt nur unklare Pläne und eine allgemeine, nicht näher bestimmte Absicht, das „Judenproblem“ schnell und radikal zu lösen. In dieser Phase wurde die Politik der Zwangsemigration von Juden aus den Grenzen des deutschen Reiches noch weitergeführt.
Mit dem Einmarsch der Deutschen in die polnischen Städte begannen die Misshandlungen aller angetroffenen Juden. Jene erniedriegten und schlugen sie, schnitten religiösen Juden ihre Bärte ab und führten öffentliche Erhängungen durch, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Die Täter waren Mitglieder der Sondereinheiten der SS, die die Armeeinheiten begleiteten. Bei ihrem Einmarsch setzten sie Synagogen und jüdische Wohnhäuser in Brand und nahmen Juden in den Straßen gefangen, um sie als Zwangsarbeiter bei der Reparatur von Kriegsschäden einzusetzen. Nachdem ihnen wegen „ihrer Schuld“ am Ausbruch des Weltkrieges und den daraus resultierenden Schäden enorme Geldstrafen auferlegt worden waren, wurden über jüdische Führungspersönlichkeiten eine Reihe von Verordnungen verhängt: die Verpflichtung zur Registrierung jüdischer Arbeitskräfte, die Verhängung einer „Arbeitspflicht“, der Raub ihres Eigentums (die „Pelz-Aktionen“, Beschlagnahmung von Möbeln und Ähnlichem) und der Entzug ihrer Lebensgrundlage. Die Deutschen veröffentlichten Befehle in den gesamten besetzten Gebieten, die die Juden dazu verpflichteten, eine Kennzeichnung anzulegen, Armbinden mit einem Davidstern, so wie es im Mittelalter üblich gewesen war. In den Gebieten des Deutschen Reiches und später auch in den deutsch besetzten Gebieten in Westeuropa wurden die Juden dazu verpflichtet, an ihrer Kleidung den „Judenstern“, einen gelben Davidstern, anzubringen.