Sonntag bis Donnerstag: 9.00-17.00 Uhr Freitags und an den Abenden vor einem Feiertag: 9.00-14.00 Uhr
Yad Vashem ist an Samstagen und jüdischen Feiertagen geschlossen.
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Yad Vashem ist an Samstagen und jüdischen Feiertagen geschlossen.
Aktive Hilfe für verfolgte Juden war im nationalsozialistischen Deutschland selten. Dennoch gab es deutsche Frauen und Männer, die von Yad Vashem als Gerechte unter den Völkern anerkannt wurden. Die Zahlen der Gerechten aus verschiedenen Ländern ergeben in dieser Hinsicht ein repräsentatives, wenn auch längst nicht vollständiges Bild. Bis zum 1. Januar 2005 hatten 20.757 Personen den Titel eines Gerechten erhalten, darunter 5.874 Polen, 4.638 Niederländer, aber nur 410 Deutsche. Dabei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Kriterien Yad Vashems nur auf einen engen Kreis stark engagierter Retter zutreffen. Ein weites Umfeld von Helfern und Sympathisanten wird dabei außer Acht gelassen, die die verfolgten Juden unterstützten, indem sie beispielsweise offensichtlich ilIegale Untermieter nicht zur Kenntnis nahmen, Lebensmittelkarten verschenkten oder Informationen weitergaben.
Man kann davon ausgehen, dass die meisten Juden, die illegal versteckt der Deportation in die Todeslager entgingen zu irgendeinem Zeitpunkt Hilfe aus der nichtjüdischen Bevölkerung erhielten. Die Zahl dieser Gruppe von überlebenden wird dabei auf 3000 geschätzt.
Welches Risiko die deutschen Gerechten bei ihrer Hilfestellung eingingen, ist dabei schwer zu sagen. Zweifellos war der Grad des Risikos abhängig von der zunehmenden Verschärfung der nationalsozialistischen Judenpolitik wie auch von der Form der geleisteten Hilfe. Ein Wehrmachtsoffizier, der in Weißrussland der jüdischen Untergrundbewegung Waffen zukommen ließ, war wahrscheinlich wesentlich gefährdeter als ein bekannter deutscher Industrieller, der 1938 in Stuttgart heimIich die jüdische Emigration finanziell unterstützte. Dem Offizier im FaIle der Entdeckung drohte die sofortige Erschießung, während dem Industriellen ein gewisser Spielraum blieb, da sein Handeln noch im Rahmen der derzeitigen politischen Linie lag, die jüdische Emigration aus Deutschland zu fördern.
Die umfangreichen antijüdischen Gesetze, Verordnungen und Ad-hoc-Regelungen, enthielten keine einzige Bestimmung, die sich darauf bezog Juden Hilfe zu leisten. Am ehesten griff noch eine Verordnung des Reichssicherheitshauptamtes vom 24. Oktober 1941, die nur Personen deutscher Abstammung, die offen freundschaftliche Beziehungen zu Juden pflegten, aus „erzieherischen Gründen" bis zu drei Monate Haft in einem Konzentrationslager vorsah. Dies muss selbstverständlich im Kontrast zu der Situation in Osteuropa gesehen werden, wo nach Oktober 1941 alle Polen, die bei geleisteter Hilfestellung gefasst wurden, mit der Todesstrafe rechnen mussten - oft zusammen mit ihrer ganzen Familie. Mit den eigenen „Volksgenossen" war das NS-Regime im Allgemeinen nachsichtiger. In der Praxis reichten die Strafen, die den bei der Hilfe fur Juden entdeckten Deutschen auferlegt wurden, von einer Verwarnung oder einer Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe in einem Konzentrationslager. Letztere konnte natürlich zum Tod der betroffenen Person führen. „Judenhelfer" oder „Judenfreunde", die vor Gericht gestellt wurden, konnten verschiedener Vergehen angeklagt werden, wie beispielsweise des Verstoßes gegen das Heimtückegesetz, der Bestechlichkeit oder auch des Hörens von Radiosendern der Feindesländer.
Man darf jedoch nicht die Bedeutung der deutschen Gerechten an der Schärfe der nationalsozialistischen Strafmaßnahmen messen. Ihre Taten müssen vor dem Hintergrund der moralischen Finsternis bewertet werden, in der sich die deutsche Gesellschaft unter Hitler befand, vor dem Hintergrund eines beispiellosen „Zusammenbruchs des kollektiven moralischen Bewusstseins und der individuellen bürgerlichen Moral". „Es war", so Ian Kershaw, „vor allem das Fehlen einer Möglichkeit, sich gegen das Böse zu entscheiden".
Angesichts der zentralen und entscheidenden Rolle, die der Antisemitismus in der nationalsozialistischen Weltanschauung spielte, muss jede Handlung, die darauf hinauslief, die Mordpläne der Nazis zu durchkreuzen, als Akt des Widerstands gewertet werden, selbst wenn sie nur auf der unpolitischen und unheroischen Ebene des Alltagslebens stattfand. Dies umso mehr angesichts der allgemeinen Schwäche der deutschen Widerstandsbewegung und der Tatsache, dass die Rettung von Juden nicht zu ihren vorrangigen politischen Zielen gehörte. Die Verschwörer des 20. Juli 1944 bildeten hier keine Ausnahme. Die National-Konservativen waren selbst nicht frei von Antisemitismus, auch wenn er bei ihnen nicht so weit ging, dass sie Massenmord gutgeheißen hätten. Die Vision eines „anderen Deutschland" blieb soweit es sie überhaupt gab -auf den privaten Bereich des Einzelnen beschränkt. In seinem Dilemma konnte sich der deutsche Gerechte nur auf sein eigenes Gewissen, sein eigenes Gefühl für Recht und Unrecht verlassen. Für die möglichen Retter wurde dieses Dilemma noch verschärft durch die Tatsache, dass die Verfolgung der Juden in Deutschland nicht von einer fremden Besatzungsmacht durchgeführt wurde, sondern die offizielle Politik eines Regimes darstellte, das von der großen Mehrheit der Bevölkerung -unabhängig davon, ob sie ursprünglich die NSDAP unterstützt hatte oder nicht -als rechtmäßig und legal angesehen wurd. Auch muss man bedenken, wie fest die Werte von Gehorsam und Unterwerfung unter die Autorität in der deutschen Gesellschaft und Kultur verankert waren. Dabei kommt hinzu, dass die deutsche Bevölkerung im Reichsgebiet weit vom Schauplatz der Massenmorde in Osteuropa entfernt war. Die Misshandlungen und Gewalttaten an den Juden fanden außerhalb des unmittelbaren Erfahrungsbereichs des normalen Deutschen statt, der innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lebte. Der typische deutsche Gerechte musste sich wesentlich mehr als ein Retter in Osteuropa auf Vermutungen, Gerüchte und Vorstellungskraft verlassen, um die wirkliche Bedeutung der Deportationen „in den Osten" zu erfassen. Nur eine kleine Gruppe wollte die wirkliche Bedeutung der Geschehnisse verstehen und beschloß zu helfen.
Was brachte die Gerechten dazu, sich so anders als die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung zu verhalten? Gründete ihre Bereitschaft, sich fur die jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in Gefahr zu bringen, auf eine unterschiedliche Erziehung, einen anderen sozialen Hintergrund, politische oder religiöse Überzeugungen?
Das überraschendste Merkmal der Retter als Gruppe ist ihre völlige „Normalität": Sie waren sowohl „normale Menschen" -sehr häufig „normale Frauen" -als auch „normale Deutsche" im wahrsten Sinn des Wortes. In ihrem breit gefächerten Spektrum unterschiedlicher gesellschaftlicher Hintergründe, religioser Überzeugungen, Parteizugehörigkeiten und Berufe scheinen sie einen authentischen Querschnitt der deutschen Gesellschaft darzustellen: Hausfrauen, Soldaten, Arbeiter, Industrielle, Künstler, Ärzte, Wissenschaftler, Bauern, Stadtbewohner, Landleute, Kirchenmänner, Ordensfrauen, Atheisten, Lesbierinnen, Konservative, Kommunisten, Sozialdemokraten usw. Wir konnen zu Recht folgern -in gewisser Weise tautologisch-, dass das einzige gemeinsame Merkmal, das die Gerechten vom Rest ihrer deutschen Landsleute unterschied, die Tatsache war, dass sie das Risiko eingingen, Juden zu helfen.
Mehr als die Hälfte aller Rettungstaten innerhalb Deutschlands ereigneten sich in Berlin. Das ist zu erwarten angesichts der Konzentration der jüdischen Bevölkerung im Berlin der Kriegszeit und der besseren Versteckmöglichkeiten, die die anonyme Großstadt den Juden bot, die in den Untergrund gingen. Es ist aber auch ein Indiz für die Stärke der liberalen und Arbeiterklassen-Traditionen in der Bevölkerung Berlins, die die Stadt zu einem relativ sicheren Platz fur Juden machte.
Mehr als 65 % aller Retter in Deutschland waren Frauen. Auch dies ist kaum überraschend, wenn man bedenkt, dass die meisten Männer im wehrpflichtigen Alter an der Front waren. Die Tatsache, dass so viele der Retter im Reichsgebiet deutsche Hausfrauen waren, spiegelt jedoch darüber hinaus den überwiegend unpolitischen Rahmen der Rettungstaten wider. Der Geschlechtsfaktor mag auch dazu beigetragen haben, dass die innerhalb Deutschlands verhängten Strafen gegen Retter relativ mild ausfielen.
Dagegen waren die meisten deutschen Gerechten außerhalb des Deutschen Reiches Männer. Viele von ihnen waren uniformierte Mitglieder der deutschen Streitkräfte. In der Mehrzahl gehörten sie jedoch den älteren Jahrgängen - dreißig und älter -an, was darauf hindeutet, dass ihre soziale Prägungsphase nicht mehr in die Zeit des Dritten Reiches fiel. Major Max Liedtke, der von Yad Vashem ausgezeichnet wurde, weil er Juden in Przemysl in Südpolen half, war über fünfundvierzig; sein Adjutant Alfred Battel war über fünfzig. Oberleutnant Dr. Fritz Fiedler, der 1942 als Ortskommandant in Horodenka in der Ukraine ca. fünfzig Juden vor der Deportation rettete, war sechsundvierzig Jahre alt.
Die häufigste Form der lebensrettenden Hilfe, die Juden innerhalb Deutschlands geleistet wurde, war das Gewähren von Unterkunft, was sowohl den Helfer wie auch den Verfolgten in besonders hohem Maße den Denunziationen neugieriger Nachbarn aussetzte. Im Unterschied dazu war die vorherrschende Form der Hilfe in den besetzten Gebieten die Unterbringung von Juden bei den verschiedensten »kriegswichtigen« Arbeiten. Die bekanntesten Fälle sind die von Oskar Schindler, während des Krieges Besitzer einer riesigen Emaillewaren-und Munitionsfabrik nahe Krakau, der ungefähr 800 Männer und Frauen beschäftigte; von Berthold Beitz, Geschaftsführer der Beskiden-Öl AG in Boryslaw in Ostgalizien, der mehrere hundert Juden einstellte; und von Hermann Graebe, einem bedeutenden Bauunternehmer in Wolhynien in der Ukraine. AIle drei gingen in ihrem Bemühen, die jüdischen Arbeitskrafte und deren Familien vor der Deportation zu schützen, weit über das hinaus, was die nationalsozialistischen Gesetze zuließen, und setzten sich damit einem großen persönlichen Risiko aus.
Die deutschen Gerechten waren zu isoliert und zu Wenige, um den moralischen Zusammenbruch der deutschen Gesellschaft im Holocaust auszugleichen. Am ehesten kann man sie als eine natürliche Kontrollgruppe ansehen, an der man die gleichgültige, zustimmende oder kooperierende Einstellung der deutschen Bevölkerung insgesamt werten kann. Die historische Bedeutung dieser Retter ist es, durch ihr opferbereites Verhalten die entschuldigende Behauptung Lügen zu strafen, man wäre angesichts eines totalitären, terroristischen Regimes machtlos und unfähig zum Handeln gewesen, eine Behauptung, die in der Nachkriegszeit so oft benutzt wurde. Sie sind der Beweis, dass die menschliche Fähigkeit zu Mitgefühl und Anstand auch inmitten eines beispiellosen Ausbruchs des absolut Bösen nicht verloren gehen muss.
Dieser Text basiert auf dem Artikel Die deutschen Gerechten unter den Völkern von Daniel Fraenkel. In: Lexikon der Gerchten unter den Völkern
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