Sonntag bis Donnerstag: 9.00-17.00 Uhr Freitags und an den Abenden vor einem Feiertag: 9.00-14.00 Uhr
Yad Vashem ist an Samstagen und jüdischen Feiertagen geschlossen.
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1938 lernte die 18-jährige Edith Meyer Heinrich Heinen kennen. Obwohl die nationalsozialistischen Gesetze die Ehe und jede andere Art der Beziehung zwischen Juden und Nichtjuden verbaten, verliebten und verlobten sich die Jüdin Meyer und der Christ Heinen.
Am 11. Dezember 1941 wurde Edith Meyer mit 1.006 anderen Juden nach Riga deportiert. Heinen konnte seine Verlobte nicht vergessen. Zwei Monate später gelang es ihm, nach Riga zu fahren und Edith im Ghetto ausfindig zu machen. Die beiden machten sich auf die gefährliche Reise zurück nach Deutschland. Am 30. April 1942 kamen sie zu ihren Freunden Paul und Helene Krebs in Solingen, die sie in ihrer Wohnung versteckten. Helene Krebs war jüdischer Abstammung und mit einem Nichtjuden verheiratet.
„Bei meiner Ankunft wollte sie mir erst keine Unterkunft gewähren, da ihr die Angelegenheit zu schlimm erschien … Auch ihr Ehemann Paul Krebs hatte Bedenken, als ich ihn bat, einige Tage hier zu bleiben, bis ich wüsste, wo ich hingehen könnte. Weiter hatte auch er keinen Einwand erhoben, da sie mich nicht so ohne weiteres auf die Straße setzen konnten”.
Vernehmung Edith Meyer, Feldkirch, 21. August 1942
Meyer und Heinen wollten in die Schweiz fliehen. Edith beschloss, ihre frühere Freundin Paula Berntgen zu besuchen, bei der sie vor ihrer Deportation nach Riga ihre persönliche Habe zurückgelassen hatte. Berntgen, die Ediths Eigentum behalten wollte, weigerte sich, es zurückzugeben und denunzierte das Paar bei den Behörden.
„Der Angeklagte hat sich somit in erster Linie der Rassenschande schuldig gemacht….Er hat sich aber des weiteren eines Verbrechens der Passstrafen VO schuldig gemacht, da er die unbefugten Grenzübertritte nur zu dem Zwecke unternommen hat, um seine Beziehungen mit Meyer aufrecht zu halten, mit ihr die Ehe abzuschliessen, wodurch eine Durchkreuzung der Massnahmen der Regierung beabsichtigt war.”
Aktenvermerk Staatspolizei Solingen, 11. Mai 1942
Als die Polizei in der Wohnung des Ehepaars Krebs erschien, waren Heinen und Meyer bereits aufgebrochen, doch Krebs und seine Frau wurden festgenommen. Im Dezember 1942 wurde die im siebten Monat schwangere Helene Krebs nach Auschwitz deportiert und ermordet. Paul Krebs wurde als unabdingbarer Angestellter einer Rüstungsfirma aus dem Gefängnis entlassen und überlebte den Krieg.
Heinrich Heinen und Edith Meyer wurden in der Nacht des 22. Juni 1942 in der Nähe der Schweizer Grenze aufgegriffen. Für Edith Meyer sollte es kein Gerichtsverfahren geben – sie wurde nach Auschwitz deportiert und dort ermordet. Heinen wurde am 27. August 1942 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.
„Der Angeklagte hat sich somit in erster Linie der Rassenschande schuldig gemacht….Er hat sich aber des weiteren eines Verbrechens der Passstrafen VO schuldig gemacht, da er die unbefugten Grenzübertritte nur zu dem Zwecke unternommen hat, um seine Beziehungen mit Meyer aufrecht zu halten, mit ihr die Ehe abzuschliessen, wodurch eine Durchkreuzung der Massnahmen der Regierung beabsichtigt war.”
Urteil Landesgericht Feldkirch, 22. August 1942
Heinen, der nicht wusste, dass Edith deportiert worden war, gab nicht auf und überwältigte gemeinsam mit seinen Zellengenossen die Wächter im Gefängnis Feldkirch, durchsuchte alle Zellen nach Edith und entkam. Die Polizei holte ihn einige Kilometer vom Gefängnis entfernt ein und erschoss ihn.
Am 28. Mai 2013 wurden Heinrich Heinen und Paul Krebs als Gerechte unter den Völkern anerkannt.
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