Der Eichmann-Prozess in Jerusalem

Vorbereitungen zum Prozess


Die erste Sitzung des Amtsgerichts zum Strafverfahren 40/61 wurde am 11.April 1961 im „Beit Ha'am" in Jerusalem abgehalten. Der Prozess endete am 15. Dezember 1961 mit der Verlesung des Urteilspruchs, durch den Eichmann, in nahezu allen Anklagepunkten für schuldig befunden, zum Tode verurteilt wurde. Dem Verfahren gingen lange Monate penibler Vorbereitung voraus. Die israelische Polizei richtete eine Spezialeinheit ein, das „Polizei-Büro 06", die beauftragt war, relevante Dokumente zusammenzustellen, Zeugen auszuwählen und auf ihre Aussage vorzubereiten, die Linie der Anklage festzulegen und verschiedene legale Aspekte zu klären. Ausgewählt wurden 1600 Dokumente, von denen die meisten Eichmanns Unterschrift trugen, ferner eine Liste von 108 Überlebenden und weiteren Experten, Historikern und Forschern, die als Zeugen aussagen sollten.

Das Zeugen-Portfolio


Die Zeugen wurden vorgeladen, um ihre vollständigen und komplexen Erfahrungen während des Holocaust darzulegen, nicht unweigerlich direkt verbunden mit dem Angeklagten. Wie dennoch vorherzusehen war, wurde die Person Eichmanns in ihre Berichte eingeflochten auf Grund seiner diversen Posten in der SS und als Koordinator, Organisator und Leiter der Deportationen der Juden in die Ghettos und Vernichtungslager.

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Beweis seiner Schuld


Die Anklageschrift belastete Eichmann in fünfzehn Fällen mit Verbrechen gegen das jüdische Volk und Verbrechen gegen die Menschheit. Zur Anklagevertretung gehörten Gideon Hausner und seine Assistenten Gabriel Bach und Yakov Bar-Or. Die Verteidigung übernahmen Robert Servatius und sein Assistent Dieter Wachtenbruch. Es war die Strategie der Verteidigung, nicht die Fakten der Anklageschrift in Frage zu stellen, sondern stattdessen die Verantwortung des Angeklagten für die Verbrechen des Naziregimes herunterzuspielen. Die Verteidiger stellten den Angeklagten als „ein kleines Rädchen im Getriebe" dar, dem jede Einflussmöglichkeit auf die Planung und Betreibung der Mordmaschinerie gefehlt hatte. Sie betonten die hierarchisch gegebene Unmöglichkeit, sich den Anweisungen der Vorgesetzten entgegen zu setzen, sowie die Tatsache, dass für die kriminellen Entscheidungen des NS-Regimes dessen Spitzen die Verantwortung trügen und nicht Eichmann. Dagegen legte es das Team der Ankläger darauf an, mit Hilfe von Dokumenten und Zeugenaussagen nachzuweisen, dass der Angeklagte trotz seines relativ niedrigen Dienstgrads eine einflussreiche Persönlichkeit war, die die Juden mit resoluter Motivation und Eigeninitiative in die Ghettos im Osten und in die Vernichtungslager - vor allem nach Auschwitz - deportierte, was für die Mehrheit den Tod bedeutete. Die Richter wiesen auf die Entschlossenheit des Angeklagten hin, die Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz gegen Ende 1944 um jeden Preis fortzusetzen, obwohl das Dritte Reich bereits am Rande des Zusammenbruchs stand und er sich damit der Sichtweise seiner Vorgesetzten widersetzte.

Beweis seiner Schuld

Der Urteilsspruch


Der Ausschuss der Amtsrichter setzte sich aus Moshe Landau (Vorsitz), Benjamin Halevy und Yitzhak Raveh zusammen. Am 13. Dezember 1961 befand das Gericht Eichmann in den meisten Punkten der Anklage für schuldig, und am 15. desselben Monats wurde er zum Tod verurteilt. Die Verteidigung legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, der aber am 29. Mai 1962 das Urteil des Amtsgerichts bestätigte. In einem letzten Versuch reichte Eichmann ein Gnadengesuch an den damaligen Staatspräsidenten Yitzhak Ben Zvi ein, der das Gesuch jedoch ablehnte.

Die Urteilsvollstreckung


In der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni 1962 wurde Eichmann im Gefängnis von Ramle durch den Strang hingerichtet. ln seinen letzten Augenblicken brachte Eichmann seine Liebe zu Deutschland und Argentinien zum Ausdruck. Nachdem seine Leiche eingeäschert worden war, verstreute man die Asche im Meer außerhalb der israelischen Hoheitsgewasser. Nach Abschluss des Prozesses hoben viele Juristen weltweit - auch solche, die zunächst Israels Recht, Eichmann zu verurteilen, in Frage gestellt hatten - die Fairness der Richter hervor.

Während des Prozesses wurden die Vorgänge im Gerichtssaal live durch den Radiosender „Kol Israel" ausgestrahlt. Hunderttausende Israelis - wo auch immer sie sich gerade aufhielten - zuhause oder auf der Straße, in der Arbeit oder in der Schule, verfolgten aufmerksam die Sendungen, insbesondere die Aussagen der Überlebenden. Hunderte Journalisten kamen aus allen Teilen der Welt nach Israel, um über diesen Prozess zu berichten, der auf diese Weise internationale Beachtung erlangte.

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